Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
Liebe Eltern,
Sie erhalten zurzeit viele Informationen von unserer Seite – das wissen wir. Natürlichsind wir bemüht, diese auf ein Minimum an wesentlichen Informationen zu beschränken. Die sich aufgrund steigender
Inzidenzzahlen ständig ändernden Vorgaben,sollten jedoch zügig und transparent an Sie weitergegeben werden.
Ich möchte hier noch einmal auf die Vorgehensweise im Falle einer positiven Testung oder eine angeordneten Quarantäne eingehen, da es hier – verständlicherweise –nach wie vor Unsicherheiten zu geben
scheint.
Positive Testung
Ihr Kind wird positiv auf COVID-19 getestet. In diesem Falle wird das Gesundheitsamt eine Quarantäne für das Kind selbst und alle direkten Kontaktpersonen (Kontaktpersonen 1.Grades) anordnen. Im
Gespräch zwischen Gesundheitsamt und Schule werden alle weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Schule und/oder die Lerngruppe festgelegt.
Aufgrund der aktuell hohen Frequentierung der Gesundheitsämter, könnte sich die Weitergabe der Information verzögern. Melden Sie sich daher bitte beim Klassenlehrer/der Schulleitung, sofern Sie von
einem positiven Ergebnis wissen. Kontakt zu einer positiv getesteten Person
Ihr Kind hatte direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person und gilt somit als Kontaktperson 1.Grades. Das Gesundheitsamt ordnet in diesem Falle eine Quarantäne für 14 Tage nach dem letzten
Kontakt zu der erkrankten Person an – unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind Symptome vorliegen oder nicht. Vorgehen beim Auftreten von Symptomen
Sehr hilfreich ist hierbei das bereitgestellte Formular des HKM „Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in KiTas/Schulen etc.
Kurz gefasst:
Tritt bei Ihrem Kind eines der für COVID-19 typischen Symptome auf (Fieber ab 38C, trockener Husten, Verlust des Geruchs-bzw. Geschmackssinns), muss ihr Kind zu Hause bleiben. Sie entscheiden je nach
Befinden des Kindes, ob Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufnehmen. Erfolgt keine Kontaktaufnahme zum Arzt, muss das Kind mindestens 1 Tag komplett symptomfrei sein, bevor es wieder zur
Schule kommt. Andernfalls entscheidet der behandelnde Arzt über die weitere Vorgehensweise.
Geschwisterkinder
Gesunde Geschwisterkinder, die unter 12 Jahre sind, dürfen nicht am Schulunterricht teilnehmen (Betretungsverbot), wenn sie …
- mit Personen in einem Haushalt leben, die typische Symptome für COVID-19 haben.
- mit Personen in einem Haushalt leben, die sich in Quarantäne befinden.
Das Betretungsverbot wird durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Wir bitten daher noch einmal darum, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, auch wenn die Benachrichtigung des Gesundheitsamtes auf sich
warten lassen sollte.
Sprechen Sie die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer gerne vertrauensvoll an, sofern Unsicherheiten bestehen.
Neue Informationen geben wir wie immer zeitnah an Sie weiter.
Hygieneregeln der Grundschule Marbach
Gültig ab 17. August 2020
Als Ergänzung zum Rahmen-Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/21 (Hrsg. Hessisches Kultusministerium) Oktober 2020
Das Wichtigste zuerst: Die Kinder kommen nur in die Schule, wenn sie gesund sind. Eltern geben bei Verdacht auf eine Covid-19- Erkrankung sofort in der Schule bescheid
Foto: Patricia Grähling, Stadt Marburg
Die Grundschule Marbach bekommt einen Erweiterungsbau.. Die Bauarbeiten für das 3,5-Millionen-Euro-Projekt laufen, nun hat die Stadt den Grundstein gelegt.
Das neue zweigeschossige Gebäude entsteht gegenüber der alten Schule. Im Erdgeschoss wird die Cafeteria der Schule, ein 125 Quadratmeter großer und heller Essensraum untergebracht.
Im Obergeschoss ist Platz für vier
Unterrichtsräume mit Nebenräumen.
Die Schule kann das Obergeschoss als klassische Unterrichtsräume nutzen oder eine offene Lernlandschaft einrichten.
(weiter Informationen unter "Aktuelles")
I
Am Beginn seiner Grundschulzeit befindet sich das Kind in einem Alter der höchsten Lernfähigkeit. Die Grundschule hat die Aufgabe, diese Fähigkeit zu nutzen und dem Kind eine solide Grundlage an Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln. Das Kollegium der Grundschule Marbach erkennt dabei die Unterschiedlichkeiten in der Leistungsfähigkeit und den Begabungen des einzelnen Kindes an und berücksichtigt diese durch vielseitige Methoden und Formen des Lernens. Unser Ziel ist die Gestaltung der Schule als Ort des Lernens und Lebens, an dem sich Kinder und Erwachsene wohlfühlen, sich gegenseitig wertschätzen und gemeinsam miteinander und voneinander lernen.
Grundschule Marbach
Haselhecke 15-17
35041 Marburg
Rufen Sie einfach an +49 6421 31867
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.