Am Beginn seiner Grundschulzeit befindet sich das Kind in
einem Alter der höchsten Lernfähigkeit. Die Grundschule hat die Aufgabe, diese Fähigkeit zu nutzen und dem Kind eine solide Grundlage an Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln. Das Kollegium der
Grundschule Marbach erkennt dabei die Unterschiedlichkeiten in der Leistungsfähigkeit und den Begabungen des einzelnen Kindes an und berücksichtigt diese durch vielseitige Methoden und Formen des
Lernens. Unser Ziel ist die Gestaltung der Schule als Ort des Lernens und Lebens, an dem sich Kinder und Erwachsene wohlfühlen, sich gegenseitig wertschätzen und gemeinsam miteinander und voneinander
lernen.
Präventionswochen ab den 5.9
Vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen auf
Bundes- und Landesebene beginnt das neue Schuljahr 2022/2023 ab Montag, den 5. September 2022, mit zwei Präventionswochen:
- Allen Schülerinnen und Schülern wurden von den Schulen vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen
der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.
- Während der beiden Präventionswochen werden allen Schülerinnen und Schülern pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
Freiwillige Testung nach den Präventionswochen
Vorbehaltlich der Entwicklung der pandemischen Lage werden nach den Präventionswochen wieder zwei Tests pro Woche zur freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Maßnahmen
Eine Rechtsgrundlage
zur Einführung weitergehender Maßnahmen, beispielsweise eine Maskenpflicht, wird im Bundesinfektionsschutzgesetz nach dem derzeitigen Stand zu Beginn des Unterrichts nach den Ferien nicht gegeben
sein. Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig
medizinische Masken zu tragen.
Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:
- Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber
entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen
wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
- Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen
und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten
fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig
testen.
- Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests
empfohlen.
- Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
Weiterhin gilt:
- Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht
abzumelden. Dies ist nicht für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen zulässig. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern
und in Absprache mit dem Klinikpersonal über die Beschulung.
- Wer nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen. Wird ein Distanzunterricht für die Klasse oder
Lerngruppe angeboten, der sie oder er angehört, muss sie oder er daran teilnehmen. Das gilt auch für abgemeldete Schülerinnen und Schüler.
Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes geplant:
- Die Testpflicht wird in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem
Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung
stellen. Diese Tests erhalten sie in den Schulen.
- Es entfällt damit auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht
abzumelden.
Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres
Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt
wären.
Foto: Patricia Grähling, Stadt
Marburg
Die Grundschule Marbach bekommt
einen Erweiterungsbau.. Die Bauarbeiten für das 3,5-Millionen-Euro-Projekt laufen, nun hat die Stadt den Grundstein gelegt.
Das neue zweigeschossige Gebäude entsteht
gegenüber der alten Schule. Im Erdgeschoss wird die Cafeteria der Schule, ein 125 Quadratmeter großer und heller Essensraum untergebracht.
Im Obergeschoss ist Platz für vier
Unterrichtsräume mit Nebenräumen.
Die Schule kann das Obergeschoss als klassische Unterrichtsräume nutzen oder eine offene Lernlandschaft einrichten.
(weiter Informationen unter
"Aktuelles")